Wie lautet das Gesetz zur verpflichtenden elektronischen Rechnung?
Ab dem 1. Januar 2025 wird im Geschäftsbereich B2B die Verwendung elektronischer Rechnungen obligatorisch sein. Diese Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und den Vorgaben der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Es ist von Bedeutung zu beachten, dass ab 2025 eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung nicht mehr als elektronische Rechnung betrachtet wird.
Obwohl die neuen Definitionen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten, hat der Gesetzgeber für die Jahre 2025 bis 2027 Regelungen eingeführt, die dazu dienen, Unternehmen den Übergang zur E-Rechnung zu erleichtern.
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