Überprüfung der Präventionsmaßnahmen
Das Unternehmen muss die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen bei zu erwartenden Veränderungen der Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer überprüfen (z.B. Einführung neuer Produkte, neue Projekte, neues Geschäftsumfeld, Markteintritt) und bei Bedarf unverzüglich aktualisieren. Die Erkenntnisse aus dem ebenfalls einzuführenden Beschwerdeverfahren müssen hierbei berücksichtigt werden.