Wo sitzt Ihr Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz ist relevant für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben. Welche Rechtsform einem Betrieb unterliegt, ist für den Anwendungsbereich irrelevant. Deshalb fallen auch Unternehmen in Deutschland mit einer ausländischen Rechtsform unter die Regelungen des Lieferkettengesetzes, wenn sie die übrigen Kriterien erfüllen.