Was bedeutet
das LkSG für
Unternehmen

Wo sitzt Ihr Unternehmen?

Das Lieferkettengesetz ist relevant für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben. Welche Rechtsform einem Betrieb unterliegt, ist für den Anwendungsbereich irrelevant. Deshalb fallen auch Unternehmen in Deutschland mit einer ausländischen Rechtsform unter die Regelungen des Lieferkettengesetzes, wenn sie die übrigen Kriterien erfüllen.

 

Denn neben dem Sitz eines Unternehmens ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden dafür ausschlaggebend, ob es vom Lieferkettengesetz direkt betroffen ist oder nicht. 

Rechtlich bedeutet das Gesetz für Unternehmen vor allem Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf in Compliance, Einkauf und Vertragsgestaltung und die Erweiterung des bestehenden Risikomanagements um CSR-Risiken.

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Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz einfach und übersichtlich erfüllen

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