LkSG - Herausforderung
für Unternehmen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
auch für kleinere direkt Zulieferer wichtig

Wenn kleinere Unternehmen direkte Zulieferer von Unternehmen sind, die unter das Gesetz fallen, dann können sie durch ihre Vertragsbeziehung (in der z.B. menschenrechtsbezogene Erwartungen festgeschrieben sein könnten) zur Umsetzung von Sorgfaltsprozessen angehalten werden.

Viele Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können jedoch ihrer Natur nach nicht weitergegeben werden. Auch wenn ein großer unter das Gesetz fallender Abnehmer von einem kleineren Zulieferer etwa verlangt, dass er in gewissem Umfang Risiken analysiert, treffen ihn keine Berichterstattungs- und Offenlegungspflichten gegenüber der Behörde und der Öffentlichkeit. Auch mit Kontrollmaßnahmen oder Sanktionen durch das BAFA hätte er nicht zu rechnen.

Achtung, Kaskadeneffekt: Nicht nur für Unternehmen, auch für Lieferanten ist das LkSG relevant!

Bereits jetzt sind zahlreiche Unterstützungsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen verfügbar. So bietet der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte im Auftrag der Bundesregierung individuell, kostenlos und vertraulich Beratung zur Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Unternehmensprozessen an.

Zudem gibt es mit dem KMU Kompass ein neues Online-Tool, das sich speziell an den Anfordernissen für KMUs orientiert und bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt unterstützt. Informationen über weitere bestehende Unterstützungsangebote hält das Informationsportal der Bundesregierung unter www.wirtschaft-menschenrechte.de bereit.

Wie sich Unternehmen jetzt auf das LkSG vorbereiten sollten

Welche Grundlagen
braucht es, um
die Sorgfaltspflichten
zu erfüllen?

 



Wie setzen Unternehmen
die eigene Lieferkette
gesetzeskonform um -
Welche Lösungen gibt bereits?



Wie können sich
Unternehmen darauf
vorbereiten (und es
umsetzen)?



Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz einfach und übersichtlich erfüllen

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