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Hintergründe, Inhalte
und unternehmerische
Pflichten zum LkSG

Das Lieferkettengesetz: Hintergründe, Inhalte und unternehmerische Pflichten

Vom deutschen Bundestag wurde im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Es soll, Menschenrechte besser schützen und für mehr Transparenz sorgen. Dafür nimmt es Unternehmen in die Pflicht. Sie müssen ab 2023 nachweisen können, dass sowohl sie selbst als auch ihre unmittelbaren Zulieferer die Vorgaben des Gesetzes korrekt umsetzen. Diese Nachweispflicht bedeutet mehr Komplexität und ein erhebliches Maß an Aufwand für Unternehmen. Aufwand, um Informationen zu beschaffen und diese korrekt auszuwerten, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen und all dies zu dokumentieren und schlussendlich jährlich in einem Bericht zusammenzufassen.

Was sich zunächst wie ein beängstigender Tsunami vor Ihnen und Ihrem Unternehmen auftürmt, kann bei näherer Betrachtung und guter Vorbereitung ein für Ihr Unternehmen zwar anspruchsvoller, aber geschmeidiger Wellenritt werden, der Ihnen sogar zu Wettbewerbsvorteilen verhelfen kann.

Doch lassen Sie uns zuerst die Absichten und wichtigen Elemente des LkSG sowie die damit für Ihr Unternehmen verbunden Pflichten darstellen.

Ethischer Wert und unternehmerischer Beitrag: Was das Lieferkettengesetz erreichen soll
Das Lieferkettengesetz bedeutet eine Abkehr von rein freiwilliger Corporate Social Responsibility (CSR) hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen – inklusive behördlicher Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten. Das Gesetz bezieht sich auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP). In deren Sinn verfolgt es das Ziel, die Rechte von Menschen entlang von globalen Lieferketten gegenüber Unternehmen zu stärken. Es nimmt international agierende Unternehmen für ihre gesamten Produktions- und Lieferketten in die Verantwortung - im Grunde könnte man auch von einem Wertschöpfungskettengesetz sprechen.
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Ausgebrannte oder eingestürzte Fabriken, Dammbrüche, ausbeuterische Kinderarbeit in Minen oder zerstörte Regenwälder sollen damit der Vergangenheit angehören. Deshalb überträgt das LkSG ab 2023 größeren Unternehmen mit 3.000 beziehungsweise ab 2024 mit 1.000 Mitarbeitern mehr Verantwortung und nennt klare Anforderungen an deren unternehmerische Sorgfaltspflichten. Indem Unternehmen Vorsorgemaßnahmen treffen, sollen Schäden an Menschen und Umwelt reduziert und möglichst ganz vermieden werden. Sollten dennoch Schäden eintreten, erhalten Betroffene leichter eine Wiedergutmachung.




Das Lieferkettengesetz richtet sich wie in §2 gelistet gegen:
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit, Sklaverei und Ausbeutung
  • Ungleichbehandlung / Diskriminierung
  • das Fehlen von Arbeitsschutz und -rechten sowie Sicherheitsstandards und
  • Umweltverschmutzung

Mit Kontrolle und Durchsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. An diese Behörde können sich Betroffene künftig wenden, wenn Ihre Rechte aufgrund der Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens verletzt oder unmittelbar bedroht werden. Dann muss das BAFA aktiv werden und prüfen, ob ein Verstoß vorliegt und darauf hinwirken, dass das Unternehmen diesen beseitigt.

Das sind die 6 wichtigsten Pflichten für Unternehmen

Unternehmen, auf die das Gesetz Anwendung findet, sollen ein Sorgfaltspflichtensystem einrichten, dass sich an den Kernelementen menschenrechtlicher Sorgfalt des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) anlehnt.

(Vorerst) nimmt sich das LkSG lediglich unmittelbare Zulieferer vor. Für mittelbare Zulieferer gilt, dass Sie erst dann geprüft werden können, sobald jemand einen Verdacht geäußert hat. Die Sorgfaltspflichten für Unternehmen und gegenüber unmittelbaren Zulieferern beziehen sich auf die gesamte Lieferkette, sind aber in der Praxis abgestuft je nach eigenem Geschäftsbereich, mittel- oder unmittelbaren Zulieferern:
Im eigenen Geschäftsbereich und
gegenüber unmittelbaren Zulieferern

(direkte Vertragspartner):
  • Risikoanalyse,
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen.


Gegenüber mittelbaren Zulieferern
(in der Kette bis hinunter zum
Rohstofflieferanten):
  • Risikoanalyse,
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen nur dann, wenn das Unternehmen „substantiierte Kenntnis“ über eine Menschenrechtsverletzung hat.




Das bedeuten die Sorgfaltspflichten laut §3 LkSG
für Unternehmen konkret

Unternehmen müssen hauptsächlich sechs Pflichten erfüllen, hierzu zählen:
Präventions- und Abhilfemaßnahmen verankern, etwa die
  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte abgeben (§6 Absatz 2)
  • Abhilfemaßnahmen ergreifen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte;
  • Beschwerdeverfahren einrichten;
Risikomanagement einrichten (damit gemeint sind Verfahren, um tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln) in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen, etwa
  • einen Verantwortlichen für die Überwachung des Risikomanagements bestimmen;
  • regelmäßig Risikoanalysen durchführen;
  • all dies, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, zu dokumentieren und Bericht erstatten.
Diesen Bericht müssen Unternehmen auf ihrer eigenen Internetseite veröffentlichen und auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Kontrolle einreichen.

Aus dem Bericht muss nachvollziehbar sein
  • ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken das Unternehmen identifiziert hat
  • welche Maßnahmen das Unternehmen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten ergriffen hat
  • wie das Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet
  • welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für zukünftige Maßnahmen zieht
Die Bundesregierung hat auf www.wirtschaft-menschenrechte.de verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, die nützliches Know-how an die Hand geben und bei konkreten Fragen Hilfestellungen bieten.

Darum solltest du schon jetzt handeln

Angesichts der Fülle an Aufgaben und einzubeziehenden Abteilungen bleibt bis 1. Januar 2023 für Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Du musst in der Lage sein, bei Verstößen gegen das LkSG unverzüglich zu handeln und ein hieb- und stichfestes Risikomanagement vorweisen können. Entsprechend empfiehlt es sich, das Thema auf Ihrer Agenda nach ganz oben zu setzen und zügig mit der internen Umsetzung zu beginnen.

Auch kleinere Unternehmen sollten sich nicht zurücklehnen: Als Glied der Lieferkette von Großkunden werden sie in Folge des Kaskadeneffektes ebenfalls betroffen sein, wenn erstmal auch nur indirekt.

So nutzt du das LkSG als Chance für dein Unternehmen

Unternehmen stehen vor einer folgenschweren Wahl: Auf der einen Seite können sie den Mindestanforderungen des LkSG nachkommen, die für die bloße Einhaltung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes notwendig sind und Compliance als lästige Pflicht betrachten. Auf der anderen Seite eröffnet sich mit nachdrücklicher Unterstützung der Ziele des LkSG die Chance, einen Wettbewerbsvorteil zu gewinnen:

Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und ethische Kriterien sind für eine kontinuierlich wachsende Zahl von Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Aspekte bei der Kaufentscheidung. Sie untermauern die Betriebslizenz, die „licence to operate“ von Unternehmen. Gemeint ist hiermit die gesellschaftliche Akzeptanz. Jene Unternehmen, die es schaffen, ihre Bemühungen fest zu etablieren und transparent zu kommunizieren können einen Mehrwert schaffen in Form von gesteigertem Vertrauen und zusätzlichem Wachstum.

Paradigmenwechsel und Chance für Unternehmen, aber die Zeit drängt
Das Lieferkettengesetz leitet in Deutschland einen Paradigmenwechsel ein, weg von einer freiwilligen Corporate Social Responsibility hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben für Unternehmen einschließlich ihrer Sorgfaltspflichten. Es bedeutet auch, dass Unternehmen die neuen Pflichten als Chance verstehen können, um sich bei Kunden und Partnern zu positionieren. Jedes Unternehmen muss selbst für sich entscheiden, ob es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Last oder Chance wahrnimmt.

Doch eines bleibt für alle gleich: Die neuen Vorgaben des Lieferkettengesetzes gilt es bis spätestens 31.12.2022 umzusetzen. Es ist höchste Zeit für deine Mitarbeitenden und Führungskräfte in Einkauf, Compliance, Logistik oder Supply Chain Management, sich gut vorzubereiten.

Wir helfen dir gerne dabei!

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