Das LkSG ist eine Etappe zwischen den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) und dem Nationalem Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auf der einen Seite, und bevorstehender EU-Lieferketten-Gesetzgebung und deren nationaler Umsetzung auf der anderen Seite.
Die „Initiative Lieferkettengesetz“ sieht das beschlossene Lieferkettengesetz in Deutschland erst einmal als wichtigen Etappenerfolg. Dennoch meint die Initiative, dass das Gesetz noch zu viele Schwächen aufweise. „Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Start. Die Zivilgesellschaft muss auch weiterhin für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz streiten, das für alle Unternehmen in Europa gilt.“, schreibt die Initiative auf ihrer Website.
Brauchen wir nicht europaweite Regeln?
- Das Ziel bleibt eine einheitliche europäische Regelung. Bis eine einheitliche europäische Regelung vorliegt, wird es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern.
- Die EU-Gesetzgebung sollte gleichermaßen einen Kompromiss finden zwischen einem besseren Schutz der Menschenrechte, Machbarkeit für die Wirtschaft und Wirksamkeit für die Betroffenen.
- Das deutsche Gesetz sollte als Blaupause für ein europäisches Gesetz dienen.
