Aufgrund der klaren Regelungen des Lieferkettengesetzes können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen ihre Rechte nicht nur wie bisher vor deutschen Gerichten geltend machen, sondern künftig auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Für diese bedeutet das LkSG also ein Plus an Rechtssicherheit.
Das LkSG fordert unternehmerische Sorgfaltspflicht in grundsätzlich allen Lieferketten. Dieser können sie vor allem mittels Risikomanagement-Maßnahmen nachkommen.