Was ist das LkSG
und wogegen
kämpft es?

Das Lieferkettengesetz
im Detail

Das Lieferkettengesetz bekämpft (vgl. LkSG, §2):
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit, Sklaverei und Ausbeutung
  • Ungleichbehandlung / Diskriminierung
  • das Fehlen von Arbeitsschutz und -rechten sowie Sicherheitsstandards
  • Umweltverschmutzung
Genauere Informationen zu den geltenden Menschenrechten zeigt die Tabelle in unserem Blogbeitrag

Zusätzlich soll das Lieferkettengesetz Wettbewerbsnachteile für Unternehmen verringern, die bereits freiwillig ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Supply Chain Management) unterstützen.

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Auch berücksichtigt das Lieferkettengesetz den Umweltschutz, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen. So bestimmt das Gesetz umweltbezogene Pflichten, die sich aus drei internationalen Abkommen ergeben:

Unser Blogbeitrag fasst die wichtigsten Punkte des LkSG zusammen und stellt die wichtigsten – und dringlichsten – Pflichten für Unternehmen (§3 LkSG) dar.
Aufgrund der klaren Regelungen des Lieferkettengesetzes können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen ihre Rechte nicht nur wie bisher vor deutschen Gerichten geltend machen, sondern künftig auch Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Für diese bedeutet das LkSG also ein Plus an Rechtssicherheit.

Das LkSG fordert unternehmerische Sorgfaltspflicht in grundsätzlich allen Lieferketten. Dieser können sie vor allem mittels Risikomanagement-Maßnahmen nachkommen.
Erfahre alles über das Lieferkettengesetz

Wann tritt das LkSG in
Kraft und für welche
Unternehmen
ist es relevant?



Wer überprüft Unternehmen,
wie hoch sind Strafen und wo
kann ich das Gesetz im
Wortlaut nachlesen?





Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz einfach und übersichtlich erfüllen

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