Kontrolle und Haftung:
Wer überprüft Unternehmen, und welches sind mögliche Strafen?

Kontrolle und Haftung:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG

Ob die Unternehmen in Deutschland auch die Regelungen des Lieferkettengesetzes umsetzen, prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA - Sorgfaltspflichten in der Lieferkette). Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und sitzt in Eschborn bei Frankfurt.

Was benötigt die BAFA wann?

Unternehmen müssen mindestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres Ihren Bericht übermitteln, die Behörde prüft die Berichte und führt zudem Kontrollen bei Unternehmen durch.

Das BAFA arbeitet an einem elektronischen Berichtsformat, um den Aufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten. Bestehende Berichtspflichten (z.B. CSR-Berichterstattung) sollen darin integriert werden.

Das BAFA kann Unternehmen konkrete Handlungen vorgeben, einen Plan innerhalb von drei Monaten einfordern, Personen vorladen und Auskunft verlangen, Geschäftsräume betreten sowie Unterlagen und Aufzeichnungen einsehen und prüfen. Zur Durchsetzung kann das BAFA Zwangs- und Bußgelder verhängen.

Strafen in Millionenhöhe möglich

Das BAFA kontrolliert die Berichte der Unternehmen und geht eingereichten Beschwerden nach. Erkennen es Versäumnisse oder Verstöße, kann ein Unternehmen zu Bußgeldern bis in Millionenhöhe verdonnert werden oder von der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen. Unternehmen dürfen also für öffentliche Auftraggeber keine Bauleistungen, Waren oder Dienstleistungen mehr erbringen oder liefern.

Die genauen Regeln zu Zwangs- und Bußgeld stehen unter §§23+24 des LkSG. Die Spanne der Strafbeträge erstreckt sich von maximal 50.000 Euro Zwangsgeld bis hin zu einer Geldbuße in Höhe von maximal zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens, wenn dessen Jahresumsatz mehr als 400 Millionen Euro beträgt.

Bei schweren Verstößen gegen das LkSG könnte ein solches Unternehmen beispielsweise mit acht Millionen Euro Bußgeld oder bei höherem Jahresumsatz sogar mehr rechnen. Vorausgesetzt ist eine entsprechende Bedeutungsschwere der Ordnungswidrigkeit, also Beweggründe, Gewicht, Ausmaß und Dauer, Auswirkungen und so weiter. Eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ist durch das Gesetz explizit nicht vorgesehen.

Wo finde ich den genauen
Wortlaut des Gesetzes?

Der volle Wortlaut des Gesetzestextes ist im Bundesgesetzblatt (bgbl.de) veröffentlicht.

Wichtig für Sie im Hinterkopf zu behalten ist: Das LkSG beschreibt eine Bemühungspflicht, keine Erfolgspflicht. Das bedeutet für Unternehmen: Sie müssen nicht garantieren, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechte verletzt werden oder gegen Umweltpflichten verstoßen wird.

Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie sich bemüht haben, Risiken zu identifizieren und zu beseitigen, dass Beschwerdemöglichkeiten vorhanden sind und dass sie, wo Verstöße gegen das LkSG vorliegen, diese adressieren und Abhilfe schaffen.

Wo bekommen Unternehmen weitere Informationen?

  • Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung – das kostenlose Unterstützungsangebot der Bundesregierung / BMAS berät Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse.​
https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte
  • KMU Kompass, entwickelt im Auftrag des BMI für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wurde eigens zur Information von Unternehmen zusammengestellt und erkennt und managt Nachhaltigkeitsrisiken 

KMU Kompass (wirtschaft-entwicklung.de)
 

Was jetzt zu tun ist: Bedeutung und Vorbereitung für Unternehmen

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Informationen & Links



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