Das Lieferkettengesetz
im Detail

​Welche Ziele verfolgt das Gesetz, welche Änderungen kommen hier auf Unternehmen in Deutschland zu, ab wann genau gelten diese und wie können sich die einzelnen Abteilungen früh- und rechtzeitig vorbereiten?
Hier findest du Antworten zu diesen Fragen, sowie Details zu den bevorstehenden Änderungen und weiterführende Informationen. Vorab eine kleine Zusammenfassung.
Das Lieferkettengesetz
  • will Menschenrechte und die Arbeitsbedinungen bis hin zu Umweltaspekten besser schützen,
  • nennt klare Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten,
  • überträgt größeren Unternehmen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette,


  • hat zur Prüfung das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Behörde bestimmt. Das BAFA prüft, ob und inwieweit ein Unternehmen die Sorgfaltspflichten eingehalten hat – und kann auch Sanktionen einleiten – konkret sind das Bußgelder bis in Millionenhöhe.




Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) lautet offiziell Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Es definiert schärfere Anforderungen, auf welche Weise Unternehmen in Deutschland ihre Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Wortlaut des Gesetzes hier nachlesen im Bundesgesetzblatt.

Das heißt auch: Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen aktiv werden!

Transparenz

Beim internationalen Warenverkehr müssen Unternehmen Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette herstellen und mehr Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Ab 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Firmen, sicherzustellen und Rechenschaft darüber abzulegen, dass sie selbst und ihre Zulieferer sich bei der Herstellung ihres Produktes oder ihrer Dienstleistung an Menschenrechte und Umweltrichtlinien gehalten haben.

Mittelbare oder unmittelbare Zulieferer?

(Noch) nimmt das LkSG lediglich unmittelbare Zulieferer in den Blick. Mittelbare Zulieferer (die etwa Rohstoffe liefern) können nur nach Verdacht geprüft werden, also falls das Unternehmen Bedenken hat.

Wo hat dein Unternehmen seinen Sitz?

Diese Vorgaben gelten künftig für alle Betriebe in Deutschland, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung im Bundesgebiet haben, wenn sie Waren ins Ausland exportieren oder von dort importieren und mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Das LkSG gilt

  • ab 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und

  • ab 01. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden

Da einerseits für die großen Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung verbleibt und andererseits die gesamte Lieferkette betroffen ist, ist eine zügige interne Umsetzung empfehlenswert.
 

Auch kleinere Unternehmen sollten sich nicht zurücklehnen, da sie als Teil der Lieferkette von Großkunden ebenfalls betroffen sein werden. Entsprechend tritt hier ein Kaskadeneffekt ein - auch für Lieferanten der Unternehmen gilt das Gesetz, wenn auch nur indirekt.

Welchen Herausforderungen kleine Unternehmen gegenüber stehen, kannst du hier nachlesen.

Die Transparenzpflicht könnte auch auf Sub-Lieferanten und deren Zulieferer ausgedehnt werden.

Zwar fallen sie nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich, da sie etwa weniger Mitarbeiter:innen beschäftigen. Aufgrund ihrer Lieferantentätigkeit sind sie dennoch einem gewissen Zwang ausgesetzt, die neuen Regelungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen, da die hauptsächlich betroffenen Unternehmen ihre gesamte Lieferkette prüfen müssen.

Für Unternehmen hört sich das neue Gesetz nicht nur nach einem gewaltigen Batzen an zusätzlichem Aufwand an – das ist es auch! Dein Ziel muss es sein, die neuen Vorgaben des Lieferkettengesetzes entlang der eigenen Lieferkette korrekt und rasch umzusetzen. Höchste Zeit also für Mitarbeitende und Führungskräfte in Einkauf, Logistik, Compliance oder Supply Chain Management, sich gut vorzubereiten. Wir helfen dir gern dabei!
 
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